Allgemeines zum Thema Kosten

Da Karate wenig kostenintensiv ist, kann sich ziemlich jeder die Kunst der waffenlosen Selbstverteidigung leisten

Unsere Mitgliedsbeiträge (vierteljährlich!!!):

 

Kinder:

16 Euro
Jugendliche: 18 Euro
Erwachsene: 21 Euro

 

 

Seit Januar 2004 wird, soweit anwendbar, der Familienbeitrag erhoben, welcher auf der Generalversammlung im November 2003 beschlossen wurde. Demnach wird, sobald zwei Erwachsene oder ein Erwachsener und ein Kind im Verein gemeldet sind, für das dritte Vereinsmitglied nur noch der halbe Mitgliedsbeitrag verrechnet, also 8, bzw. 9 Euro. Jedes weitere Kind kann sogar gänzlich beitragsfrei Mitglied im Verein werden.

Vorstehende Mitgliedsbeiträge beinhalten die Verbandsmitgliedschaft in Form der Jahressichtmarken und die notwendige Versicherung.

Die Gebühren für eine Prüfung belaufen sich auf 11 Euro für die Prüfungsmarke und weitere 7 Euro für einen Gürtel, falls erforderlich.

Des Weiteren wird im Laufe der Zeit diverse Ausrüstung benötigt, welche aber auch durchaus erschwinglich ist. Zunächst benötigt der Karateka einen Gi (der typische Karate-Anzug), welcher aus Uwagi (Jacke), Zubon (Hose) und Obi (Gürtel) besteht. Die Preise für den kompletten Anzug liegen hierfür in der Regel zwischen 25 und 50 Euro. Zum Zeichen einer erfolgreich abgelegten Gürtelprüfung darf auch ein Gürtel in einer neuen Farbe getragen werden. Dieser kostet lediglich 7 Euro. Im weiteren Verlauf kann diverse Schutzausrüstung nötig werden, wie z. B. Faustschützer, Zahnschutz, Genitalschutz usw. All diese Ausrüstungsgegenstände versucht das Dojo günstig für seine Mitglieder einzukaufen und gibt diese dann zum Selbstkostenpreis ab. Sollte man sich entschließen, an diversen Lehrgängen teilzunehmen, dann sind auch hier die Gebühren moderat. Diese liegen je nach Ausrichter und Sensei zwischen 10 und 25 Euro.

Um mal reinzuschnuppern, fallen für den Anfang keinerlei Kosten an. Bei uns ist es selbstverständlich, dass Interessenten einige Male kostenlos zur Probe am Training teilnehmen können. Lediglich die Personalien sind für die Ausstellung einer Gastversicherung zu hinterlegen.